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Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen

Zweigertstraße 54, 45130 Essen
Ansprechpartner: Frau Borkenhagen
laura.borkenhagen@lsg.nrw.de
0201 7992-7263
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Sozialgerichte entscheiden über Rechtsstreitigkeiten aus dem Bereich des für unsere demokratische Grundordnung so wichtigen Bereichs des Sozialrechts. Als Sozialrichterinnen und Sozialrichter (m/w/d) gewährleisten Sie gerichtlichen Rechtsschutz in den Systemen der sozialen Sicherung. Verfahrensgegenstand ist überwiegend die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Entscheidungen der Sozialverwaltungen. Die sozialrichterliche Tätigkeit dient somit dem Schutz der vielfältigen sozialen Rechte des Bürgers.

    Standorte insgesamt

    Im Bezirk des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen in Essen gibt es weitere acht Sozialgerichte mit Sitz in Aachen, Detmold, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Gelsenkirchen, Köln und Münster.

    Das Landessozialgericht ist zentral für die Einstellung aller Sozialrichterinnen und Sozialrichter (m/w/d) in Nordrhein-Westfalen zuständig. 

     

    Beschäftigte insgesamt
    369 richterl. Dienst

    Die Bewerbung kann schon vor der zweiten juristischen Staatsprüfung, frühestens jedoch nach Beendigung des juristischen Vorbereitungsdienstes eingereicht werden. Die Summe der Punktzahl des ersten und der doppelten Punktzahl des zweiten Examens sollte mindestens 25,5 Punkte betragen. Bei Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d), die sich durch besondere persönliche Eigenschaften wie Berufserfahrung, insbesondere im Sozialrecht, aber auch besondere Leistungen etwa im Studium, in der ersten Prüfung, der Referendarzeit oder sonstige persönliche Fähigkeiten und Leistungen, die die Persönlichkeit einer Richterin/eines Richters (m/w/d) positiv prägen, aus dem Bewerberfeld herausheben, kann die Mindestpunktzahl auf bis zu 23,25 Punkte abgesenkt werden.

    Nach der grundsätzlich auf drei Jahre angelegten Probezeit werden Sie in der Regel zur Richterin oder zum Richter auf Lebenszeit (m/w/d) ernannt. Es besteht die Möglichkeit der Beförderung zur weiteren Aufsicht führenden Richterin oder zum weiteren Aufsicht führenden Richter (m/w/d), zur Richterin am Landessozialgericht oder zum Richter am Landessozialgericht sowie zur Vorsitzenden Richterin am Landessozialgericht oder zum Vorsitzenden Richter am Landessozialgericht (m/w/d) (Besoldungsgruppe R 2 bis R 3).

    Bei Interesse und Eignung ist auch eine Tätigkeit in der Gerichtsverwaltung mit Aufstiegsmöglichkeiten in die Leitung eines Sozialgerichts (R 2 bis R 4) möglich.

    Darüber hinaus besteht auch Gelegenheit zu verschiedenen Abordnungen, etwa an ein Landes- bzw. Bundesministerium oder an das Bundessozial- bzw. Bundesverfassungsgericht.

    1. Rentenversicherung
    2. Krankenversicherung
    3. Unfallversicherung
    4. Arbeitslosenversicherung
    5. Pflegeversicherung
    6. Grundsicherung für Arbeitsuchende
    7. Sozialhilfe
    8. Asylbewerberleistungsrecht
    9. Schwerbehindertenrecht
    10. Soziales Entschädigungsrecht
    11. Kindergeldrecht
    12. Erziehungs- u. Elterngeldrecht
    13. Vertrags(zahn)arztrecht

    Assessorinnen und Assessoren (m/w/d) mit Freude an qualifizierter und eigenständiger Entscheidung von Rechtsfällen im Umgang mit Menschen in existenziellen Lebenssituationen und facettenreichem Behördenhandeln.

    Als Sozialrichterin und Sozialrichter (m/w/d) arbeiten Sie nach der Einarbeitungsphase durch erfahrenere Kolleginnen und Kollegen eigenständig und unabhängig; weisungsfrei und nur dem Gesetz unterworfen.

    Sie leiten eine der Kammern eines Sozialgerichts und werden dabei in Sitzungsterminen von zwei ehrenamtlichen Richterinnen und Richter unterstützt.

    Neben Fachfortbildungen im Bereich der Rechtsprechung, verfügt die Sozialgerichtsbarkeit über ein umfangreiches Angebot an Fortbildungen zu allgemeinen Themen, wie beispielsweise Kommunikation und Resilienz. Es besteht auch die Möglichkeit an der Teilnahme zu verschiedenen internationalen Austauschprogrammen sowie an Kurzzeit- und Langzeithospitationen. Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind flexible Arbeitszeitmodelle jederzeit möglich.

    • Im Eingangsamt der Besoldungsgruppe R1 beträgt das Grundgehalt derzeit 4.688,58 EUR brutto
    • Regelmäßige erfahrungsabhängige Besoldungserhöhung (Endgrundgehalt R1 derzeit 7.231,45 Euro brutto)
    • Ehegatten- und Kinderzuschläge
    • Erstattung der Hälfte und je nach Familienstand auch mehr der Kosten für Krankenbehandlung und Arzneimittel (Beihilfe) mit der Möglichkeit, den verbleibenden Anteil durch eine günstige Zusatzversicherung abzudecken